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Zertifizierte Qualität für sichere, CRA-gerechte Softwareentwicklung

ISO-zertifizierte Prozesse und eine am Cyber Resilience Act ausgerichtete Softwareentwicklung schaffen Sicherheit und Nachvollziehbarkeit über den gesamten Produktlebenszyklus.

Zertifizierte Qualität. Sichere Softwareentwicklung.

Unser Qualitätsmanagementsystem ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Es schafft einen verbindlichen Rahmen für klar definierte, überprüfbare und kontinuierlich verbesserte Entwicklungsprozesse. Anforderungen, Änderungen, Prüfungen und Freigaben bleiben dadurch über den gesamten Projektverlauf nachvollziehbar.

Sicherheit über den gesamten Software-Lifecycle

Sichere Software entsteht nicht erst beim abschließenden Test. Deshalb berücksichtigen wir Cybersicherheit bereits bei Anforderungsanalyse, Architektur und technischer Konzeption und führen sie über Entwicklung, Prüfung und Release bis zur Wartung fort.

Unsere Softwareentwicklung orientiert sich an den Prinzipien Security by Design und Secure by Default. Abhängig vom Einsatzzweck und Risikoprofil berücksichtigen wir sichere Grundeinstellungen, kontrollierte Softwarekomponenten, geeignete Sicherheitsprüfungen sowie die spätere Updatefähigkeit der Anwendung.

Vorbereitet auf CRA-relevante Anforderungen

Bei Softwareprodukten, die unter den Cyber Resilience Act fallen, stimmen wir die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und technischen Nachweise mit Ihnen ab. Für produktive Releases stellen wir eine versionierte, maschinenlesbare Software Bill of Materials bereit. Relevante Architekturentscheidungen, Sicherheitsanforderungen, Prüfungen und Abhängigkeiten dokumentieren wir als Beitrag zu Ihrer technischen Herstellerdokumentation.

So erhalten Sie nicht nur funktionierende Individualsoftware, sondern auch eine nachvollziehbare Grundlage für den sicheren Betrieb, die langfristige Wartung und Ihre Verantwortung als Hersteller.

Klare Verantwortlichkeiten

SYSTECS übernimmt die vereinbarten technischen Maßnahmen und Entwicklungsnachweise. Die rechtliche Produkteinordnung, die formale Konformitätsbewertung, die EU-Konformitätserklärung und die Herstellerverantwortung verbleiben beim jeweiligen Hersteller.

 

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